Schulsozialarbeit Kreisgemeinde

Lesezeit: Insgesamt ca. 12min

 

1) Team

2) Gemeinsame Schulsozialarbeit der Kreisgemeinde

3) Fachleitung

4) Angebote und Umsetzung der Schulsozialarbeit

5) Notfälle und Fachstellen





1) Team

Schulsozialarbeit Kreisgemeinde

Sekundarschule Stadel / Fachleiterin Schulsozialarbeit der Kreisgemeinde
Vanessa Ober
Schulsozialarbeiterin
Sprachen: Deutsch, Englisch, Portugisisch, Spanisch, Italienisch
Anwesenheit: Montag, Dienstag, Donnerstag
schulsozialarbeit@sek-stadel.ch
079 303 94 39

Schulsozialarbeit Kreisgemeinde

Primarschule Stadel
Selina Galliker
Schulsozialarbeiterin
Sprachen: Deutsch, Englisch
Anwesenheit: Montag,Dienstag und Donnerstag, Mittwochvormittag.
schulsozialarbeit@psstadel.ch
079 927 83 68

Schulsozialarbeit Kreisgemeinde

Primarschule Weiach
Christian Fröhlich
Schulsozialarbeiter
Sprachen Deutsch, Englisch
Anwesenheit Montag, Dienstag und Donnerstag
schulsozialarbeit@schule-weiach.ch
079 568 37 22

Schulsozialarbeit Kreisgemeinde

Primarschule Neerach
Vorübergehende Vertretung
Vanessa Ober
Schulsozialarbeiterin Sekundarschule Stadel



2) Gemeinsame Schulsozialarbeit der Kreisgemeinden Stadel und Neerach

Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungssystems. Sie kommt aus der Disziplin «Soziale Arbeit» und ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in der Schule gemäss ambulantem Kinder- und Jugendhilfesetz (a KJHG) §§ 1, 14, 19 und eine subsidiäre Bildungsleistung gemäss Bildungsgesetz § 9.
Schulsozialarbeit umfasst ein Set von sozialarbeiterischen Leistungen zugunsten der Schule bzw. eines Schulhauses als Lern- und Lebensraum. Adressaten dieser Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler, deren familiäres Umfeld und die weiteren schulischen Akteure sowie das Schulhaus als Organisationseinheit. Die Leistungen werden nach den Methoden und Grundsätzen der Sozialen Arbeit erbracht.
Im März 2015 trafen sich Vertreter der Primarschulen und der Sekundarschule zu einem Austausch betreffend Regionalisierung der Schulsozialarbeit. Die Gespräche führten dazu, dass sich die Sekundarschule Stadel, sowie die Primarschulen Neerach, Stadel und Weiach im Juli 2015 entschieden, eine gemeinsame regionale Schulsozialarbeit aufzubauen. Ab dem 1. Januar 2016 fungiert die Sekundarschule Stadel als Sitzgemeinde der gemeinsamen Schulsozialarbeit mit einer eigenen Fachleitung.
Seit August 2020 ist die Primarschule Weiach noch Mitglied der gemeinsamen Schulsozialarbeit, die nachfolgend aufgeführten Fachleitungsfunktionen werden von der Schulleitung Primarschule Weiach für die Schulsozialarbeit Weiach übernommen.



3) Fachleitung

Die fachliche, personelle und administrative Führung der SSA wird von der Fachleitung SSA übernommen, welche nach kantonalem Recht von der Sekundarschule Stadel angestellt wird. Die Finanzierung erfolgt anteilmässig durch die beteiligten Schulgemeinden. Die Fachleitung SSA ist die/der direkte Vorgesetzte der Schulsozialarbeiterinnen und -Arbeiter.



4) Angebote und Umsetzung der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist unabhängig, kostenlos und freiwillig. Besprochenes wird vertraulich behandelt und untersteht der Schweigepflicht. Beratungstermine können persönlich, per Telefon oder per Mail vereinbart werden.

 

Angebote für Kinder und Jugendliche:

  • Einzel- und Gruppenberatung bei persönlichen und sozialen Schwierigkeiten
  • Unterstützung und Vermittlung bei Schwierigkeiten im Schul- und Lebensalltag
  • Förderung und Stärkung von persönlichen und sozialen Kompetenzen
  • Einbezug von Bedürfnissen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen


für Eltern:

  • Unterstützung bei Erziehungsfragen, Schulschwierigkeiten sowie sozialen und familiären Herausforderungen
  • Vermitteln zwischen Eltern und der Schule in Konfliktsituationen
  • Vermitteln von Fachstellen
  • Teilnahme am Elternrat bei Themen, welche die Schulsozialarbeit betreffen


für Lehrpersonen:

  • Beratung bei Fragen rund ums Kind mit dem Schwerpunkt Konfliktsituationen
  • Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Eltern, Teilnahme an Elterngesprächen
  • Mitwirkung und Unterstützung bei der Präventionsarbeit bzw. Gesundheitsförderung
  • Mitwirkung und Unterstützung bei der Themenspezifischen Interventionsarbeit

 

Umsetzung im Schulalltag

Die Schulsozialarbeit ist unabhängig und gleichzeitig eingebettet in den Schulalltag. So nimmt sie beispielsweise an schulinternen Sitzungen teil, wie z. B. Schulkonferenzen, beim «Interdisziplinären Team» (gemeinsame Sitzung der Bereiche Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologie, Schulleitung und Schulsozialarbeit), in Arbeitsgruppen etc. Bei Schulanlässen zeigt sie Präsenz und gibt sich nach Möglichkeit mit ein.
Schulsozialarbeit grenzt sich insofern ab, als dass sie ausschliesslich vermittelt sowie beratet. Sie sucht und erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden individuell passende Lösungen, hilft Konflikte zu schlichten und setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte ein.

 

Wie wird die Schweigepflicht umgesetzt?

Informationen aus den Gesprächen werden nur weitergegeben, wenn die ratsuchende Person damit einverstanden ist. Im Gespräch wird über die Schweigepflicht informiert und jeweils vereinbart, welche Informationen wem weitergeleitet werden.
Wird eine Situation als für das Kindeswohl gefährdend beurteilt (Eigen- und/oder Fremdgefährdung), werden die Fach- und Schulleitung sowie weitere wichtige Personen miteinbezogen. Auch in diesem Fall ist uns die weitere Elternzusammenarbeit sehr wichtig.

 

Was ist gemeint mit «Niederschwelligkeit»?

Kurz gesagt; «einfach zugänglich». Kinder und Jugendliche möchten möglichst unkompliziert und zeitnah ihre Anliegen besprechen. Sie können deshalb jederzeit die Schulsozialarbeit aufsuchen. Mit Eltern und Lehrpersonen wird ebenfalls möglichst zeitnah ein Termin vereinbart.


Was bedeutet Freiwilligkeit?

Grundsätzlich ist das Angebot der Schulsozialarbeit freiwillig. Wird seitens der Schule oder Eltern Handlungsbedarf gesehen, können Kinder und Jugendliche für ein Erstgespräch zur Schulsozialarbeit geschickt werden (bedingte Freiwilligkeit). Ob das Angebot der Schulsozialarbeit weiter genutzt wird, ist anschliessend Entscheid der Schülerinnen und Schüler. Wenn immer möglich (das heisst, mit Einverständnis der Kinder oder Jugendlichen) wird die zuweisende Person informiert, ob die Beratung weitergeführt wird oder nicht.

 

Was bedeutet Partizipation in der Schulsozialarbeit?

Die Teilhabe (Partizipation) der Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung des Schulalltages ist ein Kinderrecht und u. a. auch im Volksschulgesetz und Lehrplan 21 des Kantons Zürich verankert. Verbreitete Partizipationsmöglichkeiten stellt der Klassenrat und das Schulparlament (auch Schulhausrat oder Kinderparlament genannt) dar. Jedes Schulhaus entscheidet über die passenden Angebote.



5) Fachstellen

Unterstützung bei Ängsten, Sorgen und Konflikten
Pro Juventute, Tel.147, www.147.ch
Elternnotruf, Tel. 0848 35 45 55, www.elternnotruf.ch
Die Dargebotene Hand, Tel. 143, www.143.ch
Dureschnufe, www.dureschnufe.ch

Schlupfhuus, www.schlupfhuus.ch

Mädchenhaus, www.maedchenhaus.ch

 

Gesundheitsberatung für Jugendliche

feel-ok, www.feel-ok.ch

Onlineberatung und Jugendinformation: www.tschau.ch

 

Information über Alkoholabhängigkeit

Sucht Schweiz, www.mamatrinkt.ch, www.papatrinkt.ch

 

Schutz vor Gewalt

Im Notfall immer Telefon 117 wählen!
Gewaltschutz, Tel. 044 295 98 50, gewaltschutz@kapo.zh.ch
Jugendintervention, Tel. 044 247 30 30, jugendintervention@kapo.zh.ch

 

Beratung oder Vermittlung

kjz Dielsdorf (Erziehungsberatung/Kindesschutz), 043 259 81 50, www.ajb.zh.ch

Sozialer Dienst Dielsdorf: www.sdbd.ch

KESB Dielsdorf: www.sdbd.ch/kesb_bezirk_dielsdorf

Opferhilfe Schweiz, www.opferhilfe-schweiz.ch

Dachverband Schweizer Männer- & Väterorganisationen, www.maenner.ch
Entlastungsdienst Kanton Zürich: www.entlastungsdienst.ch
Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, www.ist.zh.ch
Fachverband Gewaltberatung Schweiz, www.fvgs.ch
Migrantinnen: Gesprächsrunden zu Hause und in halböffentlichen Institutionen, www.femmestische.ch

Elternbildung CH, www.elternbildung.ch

Rotes Kreuz: Diverse Broschüren in 18 Sprachen, www.migesplus.ch

 

Schulpsychologischer Beratungsdienst

Sonderpädagogischer Schulzweckverband Dielsdorf, www.schulzweck.ch

 

Psychologisch-psychiatrische Unterstützung

Kinder- und Jugend-Ambulatorium Bülach, Tel.: 044 578 62 00

Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr/13.30–17 Uhr

Ausserhalb der angegebenen Zeiten und am Wochenende melden Sie sich bitte unter:

043 499 26 26, Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie Zürich.

www.pukzh.ch