Aus der Schulpflege: Mai bis Juli 2024

 

Berichtsperiode

In der Berichtsperiode Mai bis Juli, fanden drei Schulpflegesitzungen statt.

 

Genehmigung Ferienplan für das Schuljahr 2026/27 in der Kreisgemeinde der Sekundarschule Stadel
Das Festlegen der Ferien und Freitage basiert auf kantonalen Vorgaben und ist dem Funktionendiagramm der Schulpflege zugeordnet. 

Ein Entwurf des Ferienplans wird von der Schulverwaltung der Sek Stadel erstellt und zur Diskussion an die Schulleitungen der Kreisgemeinde weitergegeben. 

Gemäss Volksschulgesetz gelten die folgenden Vorgaben: Die Schulferien dauern für die Schüler:innen 13 Wochen pro Schuljahr. Darüber hinaus können die Gemeinden höchstens vier Tage im Jahr für schulfrei erklären. Solche Tage dürfen nicht zu einer zusätzlichen Ferienwoche führen. Die Sekundarschule Stadel und die Primarschulen der Kreisgemeinde haben den Bülimärt, den Gründonnerstag und den Freitag nach Auffahrt als schulfreie Tage definiert. Hinzu kommen je nach Schule individuelle, schulfreie Tage aufgrund von Weiterbildungen. Mit Kreisgemeindebeschluss vom 4. April 2022 wurde festgehalten, dass der Bülimärt jeweils im Herbst stattfindet, sofern nicht im Frühjahr an den Pfingstmontag grenzt. 

Die Schulleitungen der Kreisgemeinde haben den Ferienplan für das Schuljahr 2026/27 an der Sitzung vom 9. April 2024 verabschiedet. Speziell in diesem Schuljahr ist, dass im Frühjahr 2027 die Auffahrtsbrücke in die Frühlingsferien fällt. Dadurch entfällt ein schulfreier Tag. Die Schulleitungen haben entschieden, im Schuljahr 2026/27 ausnahmsweise den Dienstag nach Ostern als vierten freien Tag zu erklären.

 

Anstellung per Schuljahr 2024/25 als Fachlehrperson für Textiles und Technische Gestalten (TTG) mit einem Pensum von ca. 33 Prozent (10 WL)
Aufgrund der Schulplanung für das Schuljahr 2024/25 ist eine Stelle für Textiles und technisches Gestalten TTG, Fachrichtung Metall, zu besetzen. Von den bisherigen Anstellungen konnte niemand das Unterrichtsfach TTG abdecken. Daher wurde dafür eine spezifische Ausschreibung gemacht.

 

Im Rahmen des offiziellen Bewerbungsverfahrens wurde eine Interessentin zu einem Vorstellungsgespräch mit der Personalkommission und der Jahrgangsvertretung eingeladen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen und des ausnahmslos sehr positiven Eindrucks sowie den Rückmeldungen während des Bewerbungsverfahrens entschied sich die Jahrgangsvertretung, die Schulleitung sowie die Ressortvorstehende Personelles für die Anstellung der Interessentin, welche die Stelle auf das neue Schuljahr 2024/25 besetzt. 

 

Rückblick Besuchsmorgen vom 25.05.24
Einmal mehr war es sehr schön, so viele Ehemalige zu sehen, die vorbeikommen, um ihre früheren Lehrpersonen zu besuchen. Die Präsentationen der Projektarbeiten im 3. Jahrgang waren interessant und es gab gemäss Aussagen von Lehrpersonen aus den anderen Jahrgangsteams auch ganz neue Projekte. Die Schattenseite des Anlasses am Samstagmorgen ist die Tatsache, dass die Schulleitung bis kurz vor dem Anlass viele Dispensationsgesuche behandeln muss. Neben berechtigten Dispensationen aufgrund von Wettkämpfen, Spielen etc. gibt es auch einzelne Familien, die sich darüber wundern, dass der Besuchsmorgen eine Pflichtveranstaltung für die Schüler.innen ist.

 

Konferenz pädagogisches Team; Erweiterung der Teilnehmenden
Die Konferenz soll für das nächste Schuljahr erweitert werden, so dass nicht nur die Lehrpersonen an den Sitzungen anwesend sind. Neu sollen neben jeweils einer Vertretung der Jahrgangsassistenzen auch der Leiter Hausdienst, die Schulverwaltungsleitung und die Schulsozialarbeiterin anwesend sein. Die Zusammensetzung der Konferenz ist gemäss Gemeindeordnung in der Kompetenz der Schulpflege. Die Schulleitung wird ein entsprechender Antrag für die nächste Sitzung vorbereiten.

 

Kommission Schulentwicklung, Steuergruppe; Durchführung Elternbefragung
Am Dienstag, 21. Mai 2024, fand die Elternbefragung mit einem ausgewählten Elternkreis statt. Es war ein interessanter Austausch, der auch von den anwesenden Eltern sehr geschätzt wurde. Die Steuergruppe wird in einem nächsten Schritt aus den gewonnenen Erkenntnissen die Umfrage für alle Eltern der Sek Stadel vorbereiten.

 

Übertrittsverfahren für das Schuljahr 2024/25; Versand Klasseneinteilung
Die Schüler:innen der 6. Klassen erhalten nächste Woche die Klassenzuteilung und ihre Stundenpläne für das nächste Schuljahr. Der Versand der Unterlagen soll am Freitag, 7. Juni 2024, erfolgen.

 

ICT Kommission; Informationen aus der Sitzung
An der ICT-Kommissionssitzung wurden diverse aktuelle Themen besprochen. Wie in den Vorjahren steht vor den Sommerferien wieder der Wechsel der Schüler:innnen Geräte an. Zum ersten Mal werden nun alle Geräte eines Jahrgangs zurückgegeben und neue Geräte für drei Jahre gemietet. Auch pädagogische Themen wie die PICTS Funktion im Allgemeinen und das Thema der Künstlichen Intelligenz (KI) wurden besprochen. Eine Lehrperson hat für die Sek Stadel zum Thema «Umgang mit KI an der Sek Stadel» ein Papier erstellt.

 
Ermahnung aufgrund häufiger Absenzen
Eine Schülerin hat nach den Frühlingsferien an der Sek Stadel gestartet. Leider gab es von Beginn weg viele Absenzen. Die Schulleitung hat deshalb der Familie mitgeteilt, dass sich die Situation sofort ändern muss oder sonst die Querversetzung wieder abgebrochen wird. Die Schulpflege der zuständigen Sek wurde ebenfalls über die Situation in Kenntnis gesetzt.

 
Schriftlicher Verweis
Ein Schüler hat einen schriftlichen Verweis für sein grenzüberschreitendes Verhalten und sein Umgang mit Absenzen erhalten. Die Schulleitung hat die Situation mit den Eltern und dem Schüler an einem Gespräch besprochen.

 

Änderung Beschlussverfahren / ISR Vereinbarungen
Im Zuge der Überarbeitung des ganzen ISR-Prozesses, hat die Schulleitung auch die Beschlussfassung der Integrativen Sonderschulung überarbeitet. In Absprache mit der zuständigen Schulpflegerin und dem Schulpsychologischen Dienst wurde auf dieses Jahr hin bereits eingeführt, dass die Beschlüsse der neuen 1. Sek Schüler:innen im Frühjahr statt erst kurz vor den Sommerferien gemacht werden können. Nachdem ein ISR-Setting für die 1. Sek beschlossen wurde, wird am ersten Schulischen Standortgespräch zusammen mit den Eltern eine Vereinbarung über den Inhalt des Settings gemacht und unterschrieben. Falls es auf das nächste Schuljahr zu wesentlichen Veränderungen im Setting kommen sollte, kann die Vereinbarung angepasst werden. Ansonsten wird am Ende des Schuljahres lediglich die Weiterführung des bisherigen Settings beschlossen und keine neue Vereinbarung ausgefüllt. Dieses neue Vorgehen wird der Schulpflege so vorgeschlagen. Ein entsprechender Antrag folgt an der nächsten Sitzung.

 

Stundenpläne und Planungsunterlagen
Das Team hat Ende Mai die Jahrgangsstundenpläne, die persönlichen Stundenpläne und die dazugehörigen Planungsunterlagen erhalten. 

 

Anstehendes Bewerbungsverfahren schülerbezogene Schulassistenzen 1. JG
Für die den neuen 1. Jahrgang im nächsten Schuljahr braucht es gemäss den Empfehlungen aus den Sonderschulsettings einen grossen Bedarf an Klassenassistenz. Die ISR Schüler:innen wurden bewusst in zwei Klassen eingeteilt. Es braucht pro Klasse eine Assistenz mit einem Pensum von ca. 50 Prozent. Aus dem vorherigen Bewerbungsverfahren konnten einige interessante Bewerbungen ins neue Verfahren übernommen werden. Der offizielle Beschluss für die Eröffnung der Personalkommission folgt an der nächsten Sitzung.

 

Wegzug per 15.05.2024
Die Familie musste am 15. Mai 2024 die Schweiz verlassen. Ihre Aufenthaltsbewilligung wurde nicht verlängert.

 

Aktuelle Situation unter den Schüler:innen
Im Vergleich zum letzten Semester ist es aktuell unter den Jugendlichen etwas ruhiger. Es kommt etwas weniger zu Konflikten als noch zu Beginn des Schuljahres. Eingelebt hat sich auch die Stellvertretung für eine Klassenlehrperson, die im Mutterschaftsurlaub ist.


Basketball Turnier
Eine Lehrperson hat mit einigen Schülern am Wochenende an einem Basketballturnier teilgenommen. Es war ein toller Event und die Schüler haben mit Freude davon erzählt.

 

Kick-Off Abschlussfest
Die Präsentationen am Besuchsmorgen waren der Abschluss der Projektarbeiten. Diese Woche fand der Kickoff für die Abschlussfeier statt. Diese wird nun während den Lektionen des Projektunterrichts organisiert. Die Schüler:innen haben sich für das Thema «Zeitreise» entschieden.

 
Informationen aus dem JG 21-24; Situation Berufswahl
Aktuell sind lediglich noch drei Schüler.innen ohne Anschlusslösung nach der 3. Sek. Bei zwei Schülerinnen ist die IV involviert und bei einer ist zurzeit unklar, ob sie ihre Praktikumsstelle antreten kann. Aktuell sind es drei Schüler:innen die das 10. Schuljahr an der BWS Bülach besuchen werden.

 
Baukommission; Start Phase 3.0 Projektierung
Für die Baukommission startet die Phase der Projektierung und der Durchführung des Wettbewerbs. Dafür werden aktuell die nötigen Grundlagen unteranderem mit einem Projekthandbuch und einem Kommunikationskonzept geschaffen. Als Teil des Kommunikationskonzepts soll noch im Juni ein Informationsanlass für die Vertretungen der politischen Gemeinden und Schulgemeinden in der Kreisgemeinde stattfinden.

 
Schulgemeindeversammlung; 19.06.2024
Am Mittwoch, 19. Juni 2024, findet die nächste Schulgemeindeversammlung statt. Die Rechnungsprüfungskommission hat die beiden Anträge der Schulpflege über die Abnahme der Jahresrechnung 2023 und die Anpassung der Entschädigungsverordnung geprüft und keine Beanstandungen gefunden. Die Aktenauflage wurde erstellt und liegt ab nächster Woche in den Gemeinden zur Einsicht auf.


Verstorben am 27.05.2024
Die Familie hat am Montag, 27. Mai 2024 informiert, dass ein Schüler an diesem Tag im Spital verstorben ist. Die zuständige Schulpflegerin hat im Namen der Schule eine Kondolenzkarte geschickt.

 
Kündigung per 31.08.2024
Eine Schulsozialarbeiterin hat diese Woche fristgemäss per 31. August 2024 gekündigt. Ein Stelleninserat für eine Nachfolge wurde bereits auf den Stellenportalen aufgeschaltet.

 

Vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen Unterricht gemäss §52 VSG per 21.06.2024
Ein Schüler wurde per sofort aus dem Unterricht genommen damit er für zwei Tage durch die Schulleitung gemäss Paragraph 52 Absatz 1 aus dem Unterricht ausgeschlossen wird.

 

Grund für den Entscheid waren mehrere Meldungen an die Schulleitung von diversen Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonen, die über sein schwieriges Verhalten im Unterricht und der Klasse hinausgehen und von Grenzüberschreitungen gegen Mitschüler:innen und Lehrpersonen handeln.

Den Eltern wurde mitgeteilt, dass die Schulleitung bei der Schulpflege kurzfristig eine längere Wegweisung vom Unterricht beantragt.

 

Die Schulpflege erachtet die Belastung für die Lehrpersonen sowie die Ausschreitungen gegenüber Mitschüler:innen ebenfalls als nicht tragbar und unterstützt den Wunsch der Schulleitung für eine vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen Unterricht bis längstens vier Woche gemäss Paragraph 52 des Volksschulgesetztes.

 

Mitarbeiterbeurteilung (MAB) Schulleitung im Schuljahr 2023/24
Auf das Schuljahr 2021/22 hin haben sich die kantonalen Richtlinien zur Durchführung der Mitarbeiterbeurteilung geändert. Eine Mitarbeiterbeurteilung der Schulleitung erfolgt neu jährlich durch die vorgesetzte Stelle. Im Falle der Schulleitung der Sekundarschule Stadel ist der Präsident/die Präsidentin der Schulpflege für die Durchführung der Mitarbeiterbeurteilung verantwortlich.

 

Aufgrund der Eingabefrist der Beurteilung beim Volksschulamt bis am 30. Juni 2023 beschliesst der Schulpräsident die Mitarbeiterbeurteilung per Präsidialbeschluss. Die Beurteilung wurde vorgängig jedoch bereits mit der Gesamtschulpflege vorbesprochen.

 

Entschädigungsverordnung; Anpassung Anhang B per 1. August 2024
Die Schulgemeindeversammlung hat am 19. Juni 2024 die formelle Anpassung der Entschädigungsverordnung beschlossen. Der Anhang B kann von der Schulpflege eigenständig aktualisiert werden.

 

Die Schulleitung und Schulverwaltung empfiehlt der Schulpflege zwei Punkte aus Anhang B anzupassen.

Eine zusätzliche Anpassung wurde beim Stundenlohn für externes Fach- und Hilfspersonal gemacht. Diese Ansätze werden jeweils von der politischen Gemeinde Stadel übernommen. Die Ansätze entsprechen nun denen der Gemeinde per 1. Januar 2024


Besuch der 2. Sek an der Sekundarschule Stadel und Verrechnung eines Drittels des Schulgelds zu Lasten der Eltern
Ein Schüler hat nach dem Beschluss der Schulpflege vom 13. April 2023 die 1. Sek an der Sekundarschule Stadel begonnen.

Gemäss dem Beschluss vom 25. Mai 2023 wird die Beschulung des Schülers an der Sekundarschule Stadel jährlich überprüft. Da sich die Situation gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, wird eine Beschulung an der Sek Stadel auch für die 2. Sek unterstützt.

 

Schliessung der nicht ständigen Personalkommission für das Bewerbungsverfahren zu den Anstellungen auf das Schuljahr 2024/25
Mit dem Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde die nicht ständige Personalkommission für das Bewerbungsverfahren zu den Anstellungen für das Schuljahr 2024/25 eröffnet.

Erfreulicherweise konnte mit diesem Bewerbungsverfahren alle ausgeschriebenen Stellen besetzt werden.

 

Kostengutsprache für die 1. Sek der Sonderschulung im Schuljahr 2024/25
Eine Schülerin besucht seit Juni 2023 eine Aufnahmeklasse. An der Schulpflegesitzung vom 28. September 2023 wurde eine externe Beschulung in der Aufnahmeklasse (DAZ-Intensivgruppe für das Schuljahr 2023/24 gutgeheissen. Davor hat sie mit ihrer Familie in der Ukraine gelebt und wenig schulische Förderung (ca. 1 Jahr laut Aussage ihrer Mutter) erhalten.

Der Bericht des Schulpsychologischen Abklärungsdienstes (SAV) vom 28.05.2024 bestätigt den besonderen Förderbedarf der Schülerin. Diese Empfehlung resultiert aus einer umfassenden Einschätzung ihres kognitiven Potenzials, ihres sprachlichen Niveaus in Deutsch sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung.

Die Entscheidung, die Schülerin an einer Sonderschule aufzunehmen, erfolgte nach einer erfolgreichen Schnupperwoche, sodass sie im August 2024 offiziell in die Tagessonderschule aufgenommen wird.

Ein Transport per Taxi wird auf Sekundarschullevel nicht übernommen, daher wird Jazmin bis zum Wechsel in die Tagessonderschule den Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gemeinsam mit der Mutter üben. Die Kosten für das ÖV-Billett werden von der Sek Stadel übernommen.

 
Kostengutsprache für den Besuch der 3. Sek an der Kunst- und Sportschule Züricher Oberland im Schuljahr 2024/25
Ein Schüler besucht seit der 1. Sek die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland. Gemäss dem E-Mailverkehr mit der Schulleitung der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland vom 20. Juni 2023 erfüllt der Schüler weiterhin die sportlichen Anforderungen, um auch die 3. Sek an der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland zu absolvieren.

Gemäss VSG § 65d ist die Wohngemeinde der Eltern verpflichtet, das Schulgeld von Schülerinnen und Schülern zu zahlen, die eine vom Regierungsrat bewilligte Kunst- und Sportschule besuchen. Aus einer früheren Abklärung beim Rechtsdienst des Volksschulamts ist bestätigt, dass mit der „Wohngemeinde der Eltern“ die Schulgemeinde gemeint ist.

 

Integrierte Sonderschulung (ISR), Vereinbarung für das Schuljahr 2024/25
Zwei Schüler werden seit der 1. Sek und dem Schulpflegebeschluss von 30. Juni 2022 auf Grundlage einer Schulpsychologischen Abklärung in der Form einer Integrierter Sonderschulung beschult.

 

Der Verlauf der Integrierten Sonderschulung wurde am 25. Juni 2024 im Beisein der verantwortlichen Heilpädagogin durch die Schulpflegerin Resort Sonderpädagogik überprüft.  

Auf Grund der vorliegenden Diagnosen und Empfehlungen sowie des Verlaufs im letzten Schuljahr empfiehlt die Schulpflegerin Ressort Sonderpädagogik der Schulpflege die Integrierte Sonderschulung weiterzuführen.

 
Anstellung als schulischer Heilpädagoge per 1. August 2024 im zukünftigen 2. Jahrgang mit einem Pensum von ca. 70 Prozent
Im Rahmen des offiziellen Bewerbungsverfahrens wurde ein Interessent zu einem ersten Vorstellungsgespräch mit der Schulleitung eingeladen. In einem zweiten Schritt fand ein weiteres Gespräch mit der Personalkommission und der Jahrgangsvertretung statt. Aufgrund der positiven Eindrücke und Rückmeldungen während des Bewerbungsverfahrens entschied sich die Jahrgangsvertretung, die Schulleitung sowie die Ressortvorstehende Personelles für die Anstellung eines Interessenten.

Die Personalkommission empfiehlt, diesen auf das Schuljahr 2024/25 mit einem Beschäftigungsgrad von circa 70% als schulischer Heilpädagoge für den zukünftigen 2. Jahrgang anzustellen. Da er aktuell noch über kein Diplom als Sekundarlehrperson verfügt und sich noch im Studium befindet, wird die Lehrperson befristet für ein Schuljahr angestellt.

 

Kostengutsprache für einen Anteil ans Schulgeld der 3. Sek an der Swiss Academy Zürich im Schuljahr 2023/24
Ein Schüler besucht aktuell die 2. Sek am Talent Campus in Winterthur. Seit er fünf Jahre alt ist, spielt er Eishockey. Vor zwei Jahren wechselte er vom EHC Bülach zu den ZSC Lions und spielt dort in der U15 Elite. Der Schüler hat sich für das 3. Oberstufenjahr zu einem Wechsel in die englischsprachige Swiss Academy Zürich entschieden. Er hat im vergangenen Dezember die Aufnahmeprüfung absolviert und bestanden. Er ist von der Kombination der schulischen und sportlichen Ausbildung weiterhin sehr begeistert und überzeugt. Deshalb hat er sich für eine Institution entschieden, wo dies auch in den nächsten Jahren gegeben ist. Um den hohen Anforderungen eines Elite Clubs gerecht zu werden, braucht es einen sehr flexiblen Schulbetrieb mit genügend Zeit für den anspruchsvollen und zeitintensiven Trainings- und Spielbetrieb.

Gemäss dem Volksschulgesetz §14 ist die Schulgemeinde verpflichtet das Schulgeld für besondere Schulen zu übernehmen. Die Kunst- und Sportschule Zürich sowie die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland sind solche besonderen Schulen. Die Swiss Academy in Zürich ist eine private Sportschule. Sie ist jedoch keine besondere Schule und die Schulgemeinde ist dadurch nicht verpflichtet das Schulgeld zu übernehmen.

Die Schulpflege der Sekundarschule Stadel möchte den Schüler auf seinem sportlichen und schulischen Weg unterstützen. Gleichzeitig sollen Kostengutsprachen für auswärtige Schulungen möglichst gleichbehandelt werden. Aus diesem Grund unterstützt die Sekundarschule Stadel die Familie mit einem Beitrag zum Schulgeld der Swiss Academy Zürich gemäß dem empfohlenen Schulgeld der Bildungsdirektion.

 
Schliessung der Personalkommission für das Bewerbungsverfahren einer personenbezogenen Klassenassistenz im Rahmen einer ISR-Massnahme
Mit dem Beschluss 21. März 2024 wurde die nicht ständige Personalkommission für das Bewerbungsverfahren einer personenbezogenen Klassenassistenz im Rahmen einer ISR-Massnahme eröffnet.

Nach einem regulären Bewerbungsverfahren konnte die Stelle besetzt werden. Die Anstellung wurde an der Sitzung vom 30. Mai 2024 beschlossen.

 

Kostengutsprache für den Besuch der Sportschule Talent Campus in Winterthur für die 2. Sek im Schuljahr 2024/25
Ein Schüler besucht derzeit die 1. Sek an der Sekundarschule in Stadel. Seit seinem fünften Lebensjahr spielt er leidenschaftlich und ambitioniert Eishockey. Derzeit ist er in der U15-Elite-Mannschaft des EHC Kloten aktiv, der höchsten Spielklasse in seiner Altersgruppe. Im vergangenen Jahr hat er sich an der privaten Sportschule Talent Campus in Winterthur beworben und eine Zusage erhalten. Ab August 2024 wird er dort die 2. Sekundarstufe besuchen. Diese Sportschule bietet ihm die Möglichkeit, seinen Sport und die schulische Ausbildung optimal zu verbinden. Die Eltern stellen einen Antrag für eine Übernahme des Schulgeldes der privaten Sportschule Talent Campus.

 

Gemäss dem Volksschulgesetz §14 ist die Schulgemeinde verpflichtet das Schulgeld für besondere Schulen zu übernehmen. Die Kunst- und Sportschule Zürich sowie die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland sind solche besonderen Schulen. Der Talent Campus in Winterthur ist eine private Sportschule und besitzt seit längerem den Status als Swiss Olympic Partner School. Sie ist jedoch keine besondere Schule und die Schulgemeinde dadurch nicht verpflichtet das Schulgeld zu übernehmen.

 
Integrierte Sonderschulung (ISR), Vereinbarung für das Schuljahr 2024/25
Ein Schüler besucht seit dem Sommer 2023 die 1.Klasse.

Die Schulpsychologische Abklärung ergab eine Leserechtschreibschwäche kombiniert mit einem Verdacht auf ADHS oder nicht genauer umschriebene psychische Schwierigkeiten. Die Familie hat von sich aus eine Psychotherapeutin gefunden, welche die Verdachtsdiagnose des SPBD bestätigen bzw. dementieren kann.

Auf Grund des Abklärungsberichts wurde für das nächste Schuljahr eine integrierte Sonderschulung durch die Regelschule ISR mit verstärktem Einsatz von schulischer Heilpädagogik empfohlen.

Auf Grund der vorliegenden Diagnosen und Empfehlungen sowie des Verlaufs empfiehlt die Schulleitung der Schulpflege die Integrierte Sonderschulung zu beschliessen. Die Rahmenbedingungen einer ISR ermöglicht es der Schule eine angemessene Schulung in Berücksichtigung seiner Bildungsbedürfnisse einzurichten.

 

Kostengutsprachegesuch für die Weiterführung der audiopädagogischen Beratung im Schuljahr 2024/25
Ein Schüler besucht seit Sommer 2023 die Sekundarschule Stadel. Er leidet unter einer einseitigen Hörbehinderung. Im aktuellen Schuljahr wurde durch einen Audiopädagogen vom Zentrum für Gehör und Sprache eine audiopädagogische Beratung durchgeführt.

 

Am Schulischen Standortgespräch vom 29. Mai 2024 wurde der Verlauf und die nötigen Massnahmen im Beisein der Eltern, der Klassenlehrperson, der Schulischen Heilpädagogin und des Audiopädagogen besprochen. Die Beratung hat zu einer Akzeptanz des Hörgerätes und einer Verbesserung der Schulischen Situation geführt.

Im Juli 2024 wird am Luzerner Kantonsspital eine mögliche Operation mit einem Implantat besprochen. Sowohl bei einer Operation als auch ohne Operation ist eine weitere Begleitung durch den Audiopädagogen für eine angemessene Schulung nötig.

 

Insbesondere auf Grund der vielen Unsicherheitsfaktoren ist eine Weiterführung der audiopädagogischen Beratung aus Sicht der Schulleitung klar empfohlen.

 

Integrierte Sonderschulung (ISR), Vereinbarung für das Schuljahr 2024/25
Ein Schüler wird seit der 1. Sek und dem Schulpflegebeschluss von 30. Juni 2022 auf Grundlage einer Schulpsychologischen Abklärung in der Form einer Integrierter Sonderschulung beschult.

 

Der Verlauf der Integrierten Sonderschulung wurde am 25. Juni 2024 im Beisein der verantwortlichen Heilpädagogin durch die Schulpflegerin Resort Sonderpädagogik überprüft.

Auf Grund der vorliegenden Diagnosen und Empfehlungen sowie des Verlaufs im letzten Schuljahr empfiehlt die Schulpflegerin Ressort Sonderpädagogik der Schulpflege die Integrierte Sonderschulung weiterzuführen.

 

 
Entschädigung für die Koordination Mitteilungsblätter im Schuljahr 2024/25
Ein Mitarbeiter stellt seit seinem Austritt als Lehrperson im Sommer 2012 die Seite der Sekundarschule der einzelnen Mitteilungsblätter zusammen und koordiniert und erledigt die Abgabe an die einzelnen Gemeinden. 

 

Für seinen Aufwand wird er gemäss seinem damaligen Lektionenansatz umgerechnet auf eine Stunde entschädigt.

 
Integrierte Sonderschulung (ISR), Vereinbarung für das Schuljahr 2024/25
Ein Schüler und zwei Schülerinnen werden seit der 1. Sek und dem Schulpflegebeschluss von 1. September 2022 auf Grundlage einer Schulpsychologischen Abklärung in der Form einer Integrierter Sonderschulung beschult.

 

Der Verlauf der Integrierten Sonderschulung wurde am 25. Juni 2024 im Beisein der verantwortlichen Heilpädagogin durch die Schulpflegerin Resort Sonderpädagogik überprüft.  

Auf Grund der vorliegenden Diagnosen und Empfehlungen sowie des Verlaufs im letzten Schuljahr empfiehlt die Schulpflegerin Ressort Sonderpädagogik der Schulpflege die Integrierte Sonderschulung weiterzuführen.  

 

Funktionendiagramm; Überarbeitung per 4. Juli 2024
Das Organisationsstatut bildet die Grundlage für die Organisation und die Zuweisung der Kompetenzen der Schulen innerhalb einer Gemeinde. Den Rahmen für das Organisationsstatut bilden die kantonale Gesetzgebung und die Gemeindeordnung. Das Statut legt die Zuständigkeiten und das Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten fest, ebenso die Mitwirkung der Eltern sowie der Schüler:innen. Zum Organisationsstatut gehören vier Bereiche:

 

Aufbauorganisation:

· Bildet mit Hilfe des Organigramms die Struktur der Schule ab.

Aufgaben- und Kompetenzzuweisung:

· Regelt mit einem Funktionendiagramm sowie Stellen- und Aufgabenbeschrieben die Zuständigkeit in Bezug auf die einzelnen Aufgabenbereiche.

Ablauforganisation:

· Definiert mit Hilfe von Prozessbeschreibungen, die viele Schnittstellen wie beispielsweise die Personalrekrutierung.

Handbücher und Konzepte:

· Regeln oder beschreiben wichtige Bereiche wie die Weiterbildung, die Mitwirkung der Eltern oder die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Im Führungsalltag dienen Handbücher und Konzepte als Entscheidungsgrundlage.

 

Ein Funktionendiagramm stellt in übersichtlicher Form die Aufgaben und Kompetenzen aller Beteiligten innerhalb und ausserhalb der Schule dar. Dazu gehören die Behörden, die Schulleitung, die Schulkonferenz, die Lehrpersonen, weiteres Schulpersonal sowie die Eltern.

Die Schulleitung hat in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung und dem Einbezug des Schulpflegepräsidenten die Überarbeitung vorgenommen. Grundlage für die Überarbeitung war das Funktionendiagramm der Sek Stadel aus dem Jahr 2011 und die neuen Vorgaben aus der VSA-Arbeitsvorlage Version 2021. Die vorliegende Version beachtet die Vorgaben und organisatorischen Anforderungen der Sek Stadel angemessen und ist in der Praxis umsetzbar.

 
Kostengutsprache für den Besuch der 3. Sek an der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland im Schuljahr 2024/25
Ein Schüler besucht seit der 1. Sek die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland. Gemäss dem E-Mailverkehr mit der Schulleitung der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland vom 20. Juni 2024 erfüllt der Schüler weiterhin die sportlichen Anforderungen, um auch die 3. Sek an der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland zu absolvieren.

Gemäss VSG § 65d ist die Wohngemeinde der Eltern verpflichtet, das Schulgeld von Schülerinnen und Schülern zu zahlen, die eine vom Regierungsrat bewilligte Kunst- und Sportschule besuchen. Aus einer früheren Abklärung beim Rechtsdienst des Volksschulamts ist bestätigt, dass mit der „Wohngemeinde der Eltern“ die Schulgemeinde gemeint ist.

Die Sekundarschule Stadel bewilligt somit das Schulgeld für die 3. Sekundarschule in der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland.


Anpassung der Organisation der Schulkonferenz
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen und untergeordnet die Gemeindeordnung, sowie das Funktionendiagramm geben Grundlagen für die Organisation der Schulkonferenz vor. Gemäss Gemeindeordnung der Sekundarschule Stadel regelt die Schulpflege die Teilnahme an der und das Stimmrecht weiterer Mitarbeitenden neben den Lehrpersonen und der Schulleitung. Darüber aus definiert die Sekundarschule Stadel die genaue Struktur und Kompetenzen im Organisationsstatut. Die Mitarbeiterschaft hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich in ihrer Struktur geändert. Innerhalb der Mitarbeiterschaft gibt es viele Anspruchsgruppen, welche bislang keinen oder einen ungeklärten Zugang zur Schulkonferenz hatten.

Aus Sicht der Schulleitung ist es richtig die Schulkonferenz für weitere Mitarbeitende zu öffnen, um den Informationsfluss der Sitzung zu erhöhen, bei Entscheidungen eine breitere Diskussion führen zu können, sowie alle von Entscheiden betroffenen Personen am Entscheid zumindest stellvertretend beteiligt zu haben. Gleichzeitig soll die Organisation der Schulkonferenz schlank gehalten werden, so dass bei neuen Mitgliedern jeweils ein Vertretersystem zum Zug kommt und die Teilnahme situativ auf operativer Ebene geregelt werden kann.

 
Disziplinarische Auszeit "Timeout" rückwirkend per 21.06.2024 bis 04.10.2024
Nach mehreren dokumentierten Vorfällen empfiehlt die Schulleitung und die Ressortleitung Schülerbelange der Schulpflege, die Massnahme einer Disziplinarischen Auszeit für einen Schüler zu beschliessen und die entstehenden Kosten zu bewilligen. Die Lösung stellt aus Sicht der Schulleitung den bestmöglichen Lernort für den Schüler dar und schafft Zeit für eine unabhängige Prüfung durch den Schulpsychologischen Dienst, der zudem bei der Zuweisung zu möglichen Alternativen der Sek Stadel helfen kann. Das Vorgehen wurde so mit dem SPBD telefonisch vorbesprochen.

Für eine Reintegration müsste eine wesentliche Änderung der Haltung beim Schüler stattfinden können, für diese erhält er nun Zeit.

 

Fortsetzung Förderunterricht als Entlastungsmassnahme für die 3. Sek 

Ein Schüler besucht seit August 2022 die Sekundarschule Stadel. Es wurden durch den Übertritt aus der Primarschule keine Auffälligkeiten berichtet. Der Schüler zeigt aber von Beginn an in der Sekundarschule starke Auffälligkeiten im emotionalen Bereich, die den Unterricht für ihn und teilweise für die Mitschüler:innen negativ beeinflussen.

Im Kontakt mit der Familie ist die Schule seit Winter 2022/23 daran eine externe Abklärung der Situation zu erwirken. Auf Grund langer Wartefristen und Prozessfehler wurde die Abklärung der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) stark hinausgezögert.

In den letzten Wochen haben die erwarteten Abklärungen beim KJPP stattgefunden. Ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Der KJPP kann ADHS als Ursache für die Situation ausschliessen. Es liegen eine Leserechtschreibschwäche, sowie zwei Verdachtsdiagnosen im psychischen Bereich vor.

Die Verdachtsdiagnosen und Empfehlungen des KJPP sprechen klar dafür, dass die Schule eine Verlängerung des Förderunterrichts im aktuellen Rahmen spricht.

 

Die Schulleitung empfiehlt der Schulpflege aufgrund der aktuellen Situation im Unterricht als Entlastungsmassnahme gemäss VSG §36-38 einen Förderunterricht im Sinne eines zeitlich begrenzten Sondersettings mit vier Wochenlektionen bis zu den Herbstferien einzurichten.

 

Kostengutsprache für den Deutsch Integrationskurs an der academia Integration Sprachschule vom 19.08.2024 bis 07.02.2025
Zwei Schüler sind zusammen mit ihren Familien als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen.

Die academia Sprachschule empfiehlt einen Integrationskurs von circa 20 – 30 Wochen, je nach Lernfortschritt. Der Kurs wurde bis zu den Sportferien gebucht. Nach Ablauf der 21 Wochen wird abgeklärt, ob die Deutschkenntnisse bereits ausreichend sind, um in der Regelschule zu starten.

 

Anstellung als Lehrperson Wahlfach WAH im Schuljahr 2024/25 mit einem Beschäftigungsgrad von 9% per 01.08.2024 befristet bis am 31.07.2025
Bei den Wahlfachanmeldungen der kommenden 3. Sek Schüler:innen gab es erneut eine grosse Nachfrage nach dem Wahlfach Wirtschaft, Arbeit und Haushalt. Es haben sich so viele Schüler:innen angemeldet, dass der Kurs wieder doppelt geführt werden muss und nicht wie geplant durch eine Lehrperson mit drei Wochenlektionen während eines Schuljahres durchgeführt werden kann. Grundsätzlich ist die Haltung der Schule, dass möglichst alle Wahlfachwünsche der Schüler:innen berücksichtigt werden können. Vor allem das Wahlfach WAH ist jeweils ein guter Ausgleich zu den vielen kopflastigen Wahlfächern.

Die Schulleitung empfiehlt die befristete Anstellung einer Mitarbeiterin für die Funktion der Wahlfachlehrperson inklusive dem Mentoring über den Pausenkiosk für ein weiteres Schuljahr.

 

Anstellung als schülerbezogene Klassenassistenz im Schuljahr 2024/25 mit einem Pensum von 50% per 1. August 2024 befristet bis am 31. Juli 2025
Eine Mitarbeiterin wurde im vorletzten Schuljahr als schülerbezogene Klassenassistenz im aktuellen 2. Jahrgang eingestellt. In diesem Jahrgang ist ein grosser Bedarf an Ressourcen für zwei spezifischen ISR Settings vorhanden, der alleine durch die Heilpädagoginnen und die Schulassistenz nicht abgedeckt werden kann. 

 

In beiden erwähnten ISR Settings war die Empfehlung des Schulpsychologischen Diensts nach einer schülerbezogenen Klassenassistenz, die die beiden Schüler in einem grossen Umfang während des Schultags betreut. Da neben den beiden Schülern auch weiterer Bedarf für Unterstützung durch eine Schulassistenz besteht, kann dies nicht allein von einer Schulassistenz übernommen werden. 

In der 3. Sek und somit im Schuljahr 2024/25 hat sich an den beiden ISR-Settings nichts verändert und der Bedarf an Unterstützung ist nach wie vorgegeben. Aus diesem Grund empfiehlt die Schulleitung die Anstellung der Mitarbeiterin auch für die 3. Sek fortzusetzen.

 
Anstellung für neue Schuljahr 2024/2025 per 01.08.2024 befristet bis zum 31.07.2025 als schülerbezogene Schulassistenz im neuen 1. Jahrgang mit einem Pensum von 40 Prozent sowie mit einem Pensum von 50 Prozent
Im neuen 1. Jahrgang werden vier Schüler:innen in einem ISR-Setting beschult. Bei drei davon empfiehlt der Schulpsychologische Dienst gemäss Abklärungsbericht eine Klassenassistenz als Unterstützung.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind einige Bewerbungen mit unterschiedlichen Hintergründen und Lebenserfahrungen eingegangen. In einem ersten Selektionsverfahren wurden mehrere Personen zu einem Erstgespräch und anschliessend zwei davon zu einem weiteren Besuch an der Schule eingeladen. 

 

Die Personalkommission sowie die Jahrgangsvertretung hatte nach dem Gespräch und dem Besuch an unserer Schule einen sehr positiven Eindruck bei zwei Interessent:innen gewonnen.

Die Personalkommission empfiehlt diesen auf das neue Schuljahr 2024/25 mit einem Beschäftigungsgrad von 40 bzw. von 50 Prozent als schülerbezogene Schulassistenz anzustellen. Die Anstellungen sind befristet bis Ende Schuljahr.

 
Befristete Anstellung für das Schuljahr 2024/25 als Fachlehrperson des zukünftigen 2. Jahrgangs mit einem Pensum von 12 Prozent
Nach Absprache mit der Schulpflege soll aufgrund der grossen Schülerzahl in der Lerngruppe vom Englisch Niveau I im zukünftigen 2. Jahrgang als Entlastung der Lehrperson und zur Optimierung in zwei Lerngruppen aufgeteilt werden. Gemäss den Vollzeiteinheiten basierend auf den aktuellen Schülerzahlen für das nächste Schuljahr ist diese zusätzliche Lerngruppe umsetzbar. Die zusätzlichen drei Wochenlektionen konnten intern aber an keine Lehrperson vergeben werden. Daher musste eine andere Lösung gesucht werden.

Die Schulleitung hat in Absprache mit der zuständigen Schulpflegerin und dem Stundenplaner bei einer Stellvertretung angefragt, ob sie die drei Wochenlektionen Englisch übernehmen möchte. Diese würde gerne über die Mutterschaftsvertretung hinaus an der Sek Stadel tätig sein und hat signalisiert, dass sie dieses Kleinpensum übernehmen möchte. Da sie zurzeit noch studiert und im Hinblick, dass sie nebenbei noch weitere Vikariate an der Sek Stadel übernehmen könnte, passt diese Lösung für das kommende Schuljahr.

 

 
 
Jahresrechnung 2023; Umfassender Bericht über die finanztechnische Prüfung
Die beauftragte Firma BDO AG, hat im April 2024 die Jahresrechnung 2023 gemäss § 142 Gemeindegesetz geprüft. Art und Umfang der Prüfung richteten sich nach den kantonalen gesetzlichen Vorschriften, den Schweizer Prüfungsstandards und den Berufsgrundsätzen von EXPERTsuisse. (VGG § 39).

Die Prüfungen haben ergeben, dass in der Jahresrechnung 2023 keine wesentlichen Fehlaussagen enthalten sind. Die Jahresrechnung entspricht den kantonalen und kommunalen Vorschriften.

 

Die Empfehlungen aus dem Umfassenden Bericht an die Sekundarschule Stadel zur Jahresrechnung 2022 wurden erledigt. Feststellungen und Empfehlungen der Berichtsperiode 2023 sind nachvollziehbar und werden gemäss Stellungnahme umgesetzt.


Schulprogramm; Projekt Klimaschule - Velokino
Am Donnerstag, 27. Juni 2024 hat der Anlass Velokino stattgefunden. Diese stand in Verbindung mit Bike to School während den letzten vier Wochen. Die Siegerklasse (1a) hat insgesamt 20'000 Kilometer gefahren und als Preis, mussten sie beim Velokino nicht radeln, sondern konnten es sich in der Lounge bequem machen. Die Verliererklassen mussten während des Films durchgehend in die Pedale treten, damit der Film am Laufen blieb. Es war ein toller Anlass. Ein Bericht dazu in Zusammenarbeit mit Myblueplanet folgt.

 

Jahresabschlussfeiern JG 21-24
Am Mittwoch, 10. Juli 2024 findet die diesjährige Abschlussfeier vom 3. Jahrgang statt.

 
Personalplanung Schuljahr 2024/25; Onboarding Nachmittage
Da ab August insgesamt 14 neue Mitarbeitenden an der Sek Stadel beginnen, hat sich die Schulleitung dazu entschieden, zwei Nachmittage als gemeinsame Veranstaltung, anstelle von Einzelgesprächen zu planen. So werden in der ersten und in der letzten Ferienwoche jeweils ein Onboarding Anlass durchgeführt.

 

Wechsel an die Sek Stadel per 19. August 2024
Zwei Schüler besuchten bisher die academia Sprachschule in Winterthur. Gemäss Bericht der academia wird nun ein Wechsel an die Sek Stadel bei beiden empfohlen.

 
Zuzug per 19. August 2024
Die Klassenzuteilung eines zugezogenen Schülers und einer zugezogenen Schülerin wird aktuell im Jahrgang geklärt und die Familien im Anschluss zu einem Gespräch eingeladen.

 

Absentismus
Eine Schülerin hat seit längerem mit Absentismus zu kämpfen. Sie klagt über Schmerzen, die bisher medizinisch nicht geklärt werden konnten. Die Klassenlehrperson und die Schulleitung sind mit den Fachpersonen stark im Austausch und auch der Schulpsychologische Dienst wurde bereits informiert. Eine Anmeldung zu einer Abklärung hat bisher nicht stattgefunden.

 
Elternabend Suchtprävention
Während den Projekttagen fand im 1. Jahrgang auch der alljährliche Elternabend zum Thema Suchtprävention statt. Dieser wurde wiederum von der Suchtpräventionsstelle organisiert, wie schon der ausserordentliche Elternabend im Januar. Vor dem Elternabend wurde eine erneute Befragung der Schüler:innen und Eltern gemacht. Die Werte haben sich gegenüber Anfang Jahr leicht verbessert. Im Alltag zeigt sich für die Lehrpersonen ebenfalls eine Beruhigung und leichte Verbesserung.

 

Vandalismus; Leuchte beim Velounterstand
Vor einigen Wochen hat der Hausdienst festgestellt, dass beim Veloständer vom aktuellen 3. Jahrgang die Abdeckung der Leuchte heruntergerissen wurde. Es wurde eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei gemacht. Die Schulleitung hat bei der Polizei ausserdem nachgefragt, ob es möglich sei die Anzeige vor Ort aufzunehmen, damit die Schüler:innen die Polizeipräsenz war nehmen. Dies war jedoch nicht möglich.

 
Projekt «Zusammenarbeit im multidisziplinären Team» - Unterthema Organisationsanalyse
Ein Produkt, welches aus der Projektgruppe ZimT entstanden und umgesetzt werden soll, ist die Organisationsanalyse als solches. Mit diesem Unterthema haben sich hauptsächlich die Schulleitung weiter beschäftigt. Nachdem verschiedene Anbieter für die Durchführung einer solchen Analyse angeschaut wurden, haben sich die beiden für einen Anbieter entschieden. Mit diesem wird als nächstes die Durchführung geplant. Die Durchführung der Analyse wurde aus dem Projekt ZimT rausgenommen und während dem Schuljahr von der Steuergruppe gehütet.

 

Audiovisuelle Medien; Bildschirmlösung von ausgewähltem Anbieter
An einer gemeinsamen Auswertungssitzung wurde vereinbart, dass gemäss ausgearbeitetem AV-Konzept langfristig die Unterrichtszimmer alle mit Bildschirmen anstelle von Beamern ausgerüstet werden sollen. Die Einführung soll schrittweise über mehrere Jahre geplant werden. Entsprechende Offerten wurden mit einem Einladungsverfahren eingeholt und die Entscheidung fiel auf einen Anbieter.

 

Ressourcenverteilung SHP im kommenden 2. JG
Die Verteilung der SHP-Ressourcen im kommenden 2. Jahrgang erweist sich aus mehreren Gründen als schwierig. Unter anderem müssen die Ressourcen auf drei verschiedene Personen aufgeteilt werden und die Bedürfnisse innerhalb des Jahrgangs sind gross. Die Schulleitung ist daher ausnahmsweise an diesem Prozess mit dem Jahrgangsteam beteiligt. Ziel der Verteilung ist es, dass es zu möglichst wenig Absprachen zwischen mehreren Personen kommt.

 
Monitoring; Juli 2024 - Abgabe verzögert sich
Der Monitoringbericht für den Juli 2024 verzögert sich noch etwas für den Versand an die Schulpflege.

 

Zuzug per 1. Oktober 2024
Eine Familie wird im Oktober in die Kreisgemeinde ziehen.

 
Informationen aus dem JG 22-25; Rückblick Projekttage
Die Projekttage sind gut verlaufen und haben zur guten Stimmung im Jahrgang beigetragen. Das Outdoor-Spiel auf dem Stadlerberg bei dem die Schüler:innen einen Planeten besiedeln mussten und dafür beispielsweise «planken» mussten, um Sonnenstrahlen zu erhalten, war ein voller Erfolg. Am Donnerstag ging es für die meisten Schüler:innen nach Kloten in den Seilpark und in die Badi. Am Freitag waren immer jeweils zwei Klassen entweder in der Schule und haben an einem tollen Projekt gearbeitet oder sie nahmen in Leibstadt im Kernkraftwerk an einer Führung teil.

 

Informationen aus dem JG 21-24; Rückblick Abschlussreise
Die 3. Sek Schüler:innen haben drei schöne Tage auf der Abschlussreise verbracht.

 
Schulraumentwicklung; Infoanlass für Gemeindevertreter:innen
Am 25. Juni 2024 fand ein Infoanlass zum Stand des Bauprojekts für die Gemeindevertretungen der politischen und schulischen Kreisgemeinde sowie dem Busbetrieb statt. Neben einem Infoteil gab es im zweiten Teil auch einen gemeinsamen Austausch. Es war erfreulich, dass aus fast allen Gemeinden Teilnehmende dabei waren.

 
Finanz- und Aufgabenplan 2024 - 2028; Besprechung
 Anfangs Juli findet das nächste Treffen zur Besprechung des Finanz- und Aufgabenplans statt. Die Firma Swissplan hat diesen aufgrund der neusten Daten (Jahresrechnung 2023 und Budget 2024) aktualisiert. Der fertig aktualisierte Finanz- und Aufgabenplan wird der Schulpflege an einer kommenden Sitzung zur Abnahme vorgelegt.

 

Berufsvorbereitungsjahr / 10. Schuljahr; Veränderungen im Angebot und den Kosten
Die zuständige Schulpflegerin hat ein Infoanlass der Berufswahlschule Bülach besucht. Eine Information war, dass ab dem Schuljahr 2025/26 das Schulgeld auf neu CHF 15'900 erhöht wird. Ob dabei der Elternbeitrag auch erhöht wird, ist zurzeit noch offen. Eine weitere Änderung für das nächste Anmeldeverfahren wird ein neues Anmeldeformular sein. Zukünftig können keine Berufsprofile mehr ausgewählt werden. Das Integrationsorientierte Berufsvorbereitungsjahr wird es zukünftig leider nicht mehr geben.