Aus der Schulpflege / Schulgemeindeversammlung
Schulgemeindeversammlung vom 21. Juni 2023
An der Schulgemeindeversammlung vom 21. Juni wurde die Jahresrechnung 2022 abgenommen. Die Sekundarschule Stadel dankt für die Teilnahme.
Gegen den Beschluss der Abnahme der Jahresrechnung der Schulgemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
SCHULPFLEGE DER SEKUNDARSCHULE STADEL
Die nächste Schulgemeindeversammlung findet am Mittwoch 6. Dezember 2023 statt.